Alkoholtester und Drogentests für Gesundheitseinrichtungen

Alcoline wurde 1992 unter anderem aufgrund der Nachfrage nach Alkoholtestern in Gesundheitseinrichtungen gegründet. Seitdem liefert Alcoline Alkoholtester und Drogentests an Krankenhäuser, GGD, GGZ, Apotheken, Suchthilfe und Zulieferer im medizinischen Sektor. Das Gesundheitswesen hat seine spezifischen Wünsche an seine Geräte, so müssen elektronische Geräte beispielsweise über eine CE-Kennzeichnung verfügen und im Jahr 2020 tritt die Medizinprodukteverordnung (MDR) in Kraft. Alcoline hat für jede Branche das passende Produkt und wird daher in der Lage sein, die passenden Produkte für die MDR zu liefern.

Empfohlene Produkte für Gesundheitseinrichtungen

Gesetz & Vorschriften

Seit dem Datenschutzgesetz der DSGVO ist die Durchführung von Alkohol- und Drogentests nicht einfacher geworden, auch nicht in Gesundheitseinrichtungen. Es gibt einige Ausnahmen wie das ACT zur Bedürftigkeitsprüfung bei Gewalttätern; Auf der Grundlage dieses neuen Gesetzes ist die Polizei befugt, festgenommene Verdächtige von Gewaltverbrechen, für die eine Untersuchungshaft wegen Alkohol- und Drogenkonsums zulässig ist, zu prüfen. Besteht aufgrund äußerer Symptome ein Hinweis darauf, dass Alkohol oder Drogen konsumiert wurden, kann die Durchführung eines Atemtests und/oder eines Speicheltests auf Drogen angeordnet werden. Fällt dieser Test positiv aus, wird eine Folgeuntersuchung eingeleitet. Diese Nachuntersuchung besteht aus einer Atemanalyse oder einer Blutuntersuchung. Bei einer Blutuntersuchung wird ein Gerichtsmediziner hinzugezogen, der dem Verdächtigen Blut entnimmt.

Schweigepflicht zwischen Arzt und Patient

Besteht die medizinische Notwendigkeit, sich auf Alkohol und/oder Drogen testen zu lassen, fällt die Kenntnis hierüber in erster Linie unter die ärztliche Schweigepflicht. Dies gilt auch dann, wenn bei einer diagnostischen Untersuchung oder ärztlichen Behandlung im oder am Körper eines Patienten Stoffe festgestellt werden, die in Listen des Opiumgesetzes aufgeführt sind. Gleichzeitig kann die Einrichtung einen Verstoß gegen die Verbote nicht dulden und stellt eine inakzeptable Bedrohung für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter, anderer Patienten und Besucher dar.

Wenn einer Person, die sich in der Gesundheitseinrichtung aufhält, im Zusammenhang mit dem Fahren unter Alkoholeinfluss eine Blutentnahme erforderlich ist, wird die Polizei den dazu befugten Gerichtsmediziner hinzuziehen. Für die forensische Aufgabe der Blutentnahme wurden pro Region GGD-Ärzte benannt. Zur Erfüllung seiner Aufgabe nimmt der Gerichtsmediziner (sofern nicht anders vereinbart) Kontakt zum Ansprechpartner der Gesundheitseinrichtung auf. Der Gerichtsmediziner beurteilt, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Arzt, ob eine Blutentnahme medizinisch gerechtfertigt ist.

Ein Alkohol-Atemtest und/oder ein Drogen-Speicheltest können als erste Überprüfung auf das Vorhandensein von Alkohol und Drogen Abhilfe schaffen, bevor mit der aufwändigen Blutuntersuchung begonnen wird. Alcoline bedient verschiedene Gesundheitseinrichtungen im In- und Ausland mit der Versorgung und Erhaltung von Alkohol Tester und Drogentests, sodass sie immer ein zugelassenes Gerät in Reichweite haben.

Kontaktieren Sie uns für ein Angebot, rufen Sie an 031164741078 Mail an info@alcoline.nl oder füllen Sie das Kontaktformular aus.