Alkohol-Interlock-Gesetzgebung

Von 2011 bis 2016 erhielten Sie als Strafe eine Alkosperre, wenn Sie mit 1,3 bis 1,8 Promille Alkohol im Blut erwischt wurden, als Fahranfänger (weniger als 5 Jahre Führerschein) zwischen 1,0 und 1,8 Promille. Die Alkoholsperre war eine staatliche Maßnahme, gleichzeitig war sie aber auch eine Entscheidung des Fahrers, da die Mitnahme einer Alkoholsperre nicht zwingend vorgeschrieben war. Die Alternative war ein langjähriges Fahrverbot.

Obwohl es einerseits für Alkoholabhängige natürlich eine lästige Maßnahme war, war es andererseits auch ein Ausweg für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt auf der Straße verdienen, wie etwa Taxifahrer, Handelsvertreter und LKW-Fahrer. Nur so blieb der Führerschein gültig.

ABSCHAFFUNG

Die Alkoholsperre war also ein letzter Ausweg für diejenigen, die einen dummen Fehler gemacht haben, aber warum wurde sie 2016 abgeschafft? Der Staatsrat befand unter anderem, dass die Alkoholsperre zu streng sei und die Folgen der Strafe nicht ausreichend berücksichtigte. Es war nicht der Richter, sondern die CBR, die eine Alkoholsperre „anbieten“ konnte. Und der Fahrer musste nicht nur Tausende von Euro bezahlen, ununterbrochen blasen und sich einen Führerschein mit Code besorgen lassen, sondern auch Kurse über die schlimmen Folgen des Fahrens im betrunkenen Zustand belegen. Im Jahr 2016 wurde die Sperre übrigens zwar nicht abgeschafft, aber seit diesem Jahr auch nicht wieder eingeführt.

ZUKUNFT

Da das Alkoholschloss einen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet und es sich um das ultimative Türschloss für Wiederholungstäter handelt, die es sich nicht verkneifen können, mit einem Getränk am Straßenverkehr teilzunehmen, ist eine Rückkehr des Alkoholschlosses nur eine Frage der Zeit. Der Rat der Europäischen Union hat dem Plan der Europäischen Kommission zugestimmt, die Ausstattung von Neuwagen mit einer Alkohol-Interlock-Funktion verpflichtend vorzuschreiben. Betroffen wären Autos, die ab 2022 vom Band laufen sollen.