Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Ja natürlich. Das Testergebnis kann jedoch nur als Anhaltspunkt für den Blutalkoholgehalt und nicht als rechtlicher Beweis herangezogen werden.

Dies führt oft zu Verwirrung, da es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, den Alkoholgehalt anzuzeigen.

In Belgien und den Niederlanden liegt der Grenzwert bei 0,5 ‰ (Promille) = 0,50 mg/ml (mg Alkohol pro ml Blut) = 0,5 g/l BAC (Blutalkoholgehalt). Darüber hinaus ist die Teilnahme am Straßenverkehr strafbar.

Der Alkoholgehalt wird jedoch zunächst in der ausgeatmeten Alveolarluft (AAG) gemessen und dann vom Gerät in BAC umgerechnet. Diese Umrechnung ist je nach Land unterschiedlich.

In den Niederlanden und Belgien entsprechen 0,5 ‰ BAC 220 µg/l oder 0,22 mg/l AAG

Darüber hinaus gelten für bestimmte Gruppen weitere Grenzwerte:

Niederlande: Fahranfänger: 88 µg/l oder 0,2 ‰

Belgien: Berufskraftfahrer: 88 µg/l oder 0,2 ‰

Wenn Sie mehr über diese Umstellung erfahren möchten, finden Sie hier weitere Informationen

Dies sind die Alveolen an den Enden Ihrer Lunge. Über den Austausch mit den Blutgefäßen gelangt der Alkohol in die Lunge.

Variablen wie Körpergewicht, Stoffwechsel, Magenfüllung, körperliche Verfassung und insbesondere die Zeit beeinflussen den Alkoholgehalt.

Wahrscheinlich haben Sie beim ersten Test den Mundalkohol gemessen, was zu einem höheren Ergebnis führt. Zudem hat der Körper einen Teil des zuvor konsumierten Alkohols bereits verarbeitet.