Wir freuen uns, die Einführung unseres neuen Einweg-Alkoholtesters bekannt zu geben. Dies entspricht den Anforderungen der neuen REACH-Verordnung im Hinblick auf den Schutz von Mensch und Umwelt.
Gemäß Artikel 56 der europäischen Verordnung ist es Herstellern ab dem 21. September 2017 untersagt, chrombasierte Rohstoffe zu verwenden oder zu vermarkten. Alle Hersteller von Einweg-Alkoholtester müssen diese Gesetzgebung einhalten, um die Umwelt und die Gesundheit der Benutzer zu schützen.
Obwohl unser Alkoholtester nur einen sehr geringen Chromgehalt (weniger als 0,1 %) enthält, hat sich CONTRALCO dafür entschieden, die REACH-Verordnung einzuhalten, indem das Chrom lange vor der Anwendung der europäischen Richtlinie aus dem Produkt entfernt wurde.